Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tennisschule Groß

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Tennisschule Groß (nachfolgend „Tennisschule“) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Kursen, Einzelstunden, Gruppenstunden, Abonnements (Abos), Camps sowie sonstigen Trainingsangeboten (nachfolgend „Teilnehmer“).

  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen gemäß § 305b BGB der Schriftform und haben Vorrang gegenüber diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

  1. Die Anmeldung zu Kursen, Stunden, Abonnements oder Camps erfolgt schriftlich, elektronisch oder mündlich und ist verbindlich.

  2. Mit der Bestätigung durch die Tennisschule kommt der Vertrag zustande (§§ 145 ff. BGB – Angebot und Annahme).

    • Die Bestätigung kann in Textform (§ 126b BGB) oder konkludent erfolgen.

    • Als Bestätigung gilt insbesondere die Aufnahme des Teilnehmers in die von der Tennisschule geführte WhatsApp-Gruppe, in der die Einteilung und Organisation des Trainings für die jeweilige Saison erfolgt. Mit dieser Aufnahme wird der Vertragsschluss verbindlich bestätigt.

  3. Die Kurs- oder Abogebühr ist vor Beginn des Trainings, spätestens jedoch zum ersten Termin, vollständig zu entrichten (§ 271 BGB – Fälligkeit). Der Platz im Training ist erst nach vollständiger Bezahlung gesichert.

  4. Preisregelung: Sämtliche Trainingspreise verstehen sich zuzüglich anfallender Platz- oder Hallenkosten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

    • Ausnahme: Für Clubmitglieder im Sommer sind die Platzkosten bereits im Preis enthalten.

  5. Schriftliche Anmeldungen: Wird bei einer schriftlichen Anmeldung über ein Papierformular das Ankreuzfeld „Akzeptieren der AGB“ oder „verbindliche Anmeldung zum Tennistraining“ nicht markiert, so gilt die Anmeldung dennoch als verbindlich, sobald das Formular unterschrieben und an die Tennisschule übermittelt wurde. Mit der Unterschrift und der Übersendung liegt ein konkludentes Verhalten (§ 151 BGB – Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden) vor, welches die AGB sowie die verbindliche Teilnahme automatisch bestätigt. Eine nachträgliche Berufung darauf, dass das Ankreuzfeld nicht gesetzt wurde, ist ausgeschlossen.

§ 3 Rücktritt, Stornierung und Ersatz

  1. Eine Absage von Trainingseinheiten ist ausschließlich schriftlich und mindestens 72 Stunden vor Beginn der jeweiligen Stunde zulässig.

  2. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer ohne Absage nicht zum Training, wird die Trainingseinheit in voller Höhe berechnet (§ 611a BGB – Dienstvertrag).

  3. Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen.

  4. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, die gebuchte Stunde auf eine dritte Person (z. B. Freunde oder Familienmitglieder) zu übertragen oder mit der Tennisschule einen Ersatztermin zu vereinbaren.

  5. Abonnements:

    • Bereits gebuchte Abonnements (Abostunden) für die kommende Saison können nicht storniert oder rückgängig gemacht werden (§ 620 BGB – Dienstverhältnisse auf bestimmte Zeit).

    • Sollte der Teilnehmer verhindert sein, kann er einen Ersatzspieler stellen, der an seiner Stelle am Training teilnimmt.

  6. Rücktrittsversicherung: Die Tennisschule empfiehlt den Abschluss einer Seminar- oder Kursrücktrittsversicherung (§ 254 BGB – Schadensminderungspflicht). Nur so können Teilnehmer im Fall von Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen bereits gezahlte Kosten erstattet bekommen und bleiben nicht auf den Gebühren sitzen.

  7. Rücktrittsfrist bei Abos: Ein Rücktritt vom Abotraining ist maximal 31 Tage vor Trainingsbeginn möglich. Danach greifen die in diesen AGB geregelten pauschalen Ausgleichszahlungen (§ 309 Nr. 5 BGB – Schadenspauschalierung).

  8. Wird ein Abo nach erfolgter Anmeldung und innerhalb der Rücktrittsfrist storniert, so hat der Teilnehmer die bis dahin angefallenen anteiligen Hallenkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 % der vereinbarten Abogebühr zu tragen.

    • Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten (§ 309 Nr. 5 b BGB).

    • Ebenso kann die Tennisschule einen höheren, konkret entstandenen Schaden geltend machen.

  9. Gruppenreduzierung: Reduzieren sich durch die Absage einzelner Teilnehmer Gruppengrößen, gelten folgende Regelungen:

    • 4er-Training → 3er-Training: 12 % Aufschlag + anteilige Hallenkosten

    • 3er-Training → 2er-Training: 15 % Aufschlag + anteilige Hallenkosten

    • 2er-Training → Einzeltraining: 18 % Aufschlag + anteilige Hallenkosten

    • Einzeltraining → Absage: 50 % der Gebühr + anteilige Hallenkosten
      Auch hier bleibt dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  10. Klarstellung Kostenlogik: Alle vorstehend genannten Prozentsätze beziehen sich ausschließlich auf die Trainingsgebühr. Anfallende Platz- oder Hallenkosten werden zusätzlich berechnet, außer im Sommer bei Clubmitgliedern.

§ 4 Nachholtermine

  1. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, höchstens zwei versäumte Trainingseinheiten innerhalb einer Saison zu einem von der Tennisschule vorgegebenen offiziellen Nachholtermin nachzuholen.

  2. Im Sommer entstehen hierfür keine zusätzlichen Platzkosten.

  3. Im Winter trägt der Teilnehmer zusätzlich die anfallenden Hallenkosten.

  4. Nachholtermine von Einzelstunden können nach Absprache mit der Tennisschule ohne weiteres vereinbart werden, sofern freie Kapazitäten bestehen.

  5. Nachholtermine von Gruppenstunden erfordern eine einvernehmliche Abstimmung aller Gruppenmitglieder. Eine Verlegung ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer der Gruppe am Ersatztermin teilnehmen können und die Tennisschule zu diesem Zeitpunkt über einen freien Terminslot verfügt.

§ 5 Ausfall von Trainingseinheiten durch die Tennisschule

  1. Fällt eine Trainingseinheit infolge Krankheit des Trainers oder aufgrund witterungsbedingter Unbespielbarkeit der Plätze aus, stellt die Tennisschule einen Ersatztermin zur Verfügung.

  2. Für Ersatztermine im Winter fallen für die Teilnehmer zusätzlich die Hallenkosten an; im Sommer sind die Platzkosten im Preis inbegriffen.

§ 6 Haftung und Gesundheit

  1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.

  2. Für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tennisschule oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, wird keine Haftung übernommen (§ 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners).

  3. Der Teilnehmer versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Tennistraining teilzunehmen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die der Teilnehmer nicht offengelegt hat.

  4. Der Abschluss einer privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

§ 7 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei den angebotenen Leistungen um Freizeitbetätigungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden.

§ 8 Verzug und Mahnkosten

  1. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, kann die Tennisschule Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahngebühr von 5 € je Mahnung erheben.

  2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 9 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Schließungen) entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung. Die Tennisschule stellt, soweit möglich, Ersatztermine oder Gutschriften zur Verfügung.

§ 10 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet (§ 6 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG).

  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Trainings Foto- oder Videoaufnahmen gemacht und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Tennisschule genutzt werden dürfen, sofern er dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 12 Teilnahme durch Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Dieser haftet für die vertraglichen Verpflichtungen des Kindes.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB – Rechtsfolgen bei Nichtigkeit von AGB-Bestimmungen).

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Tennisschule (§ 38 ZPO).

  4. Aktualisierung der AGB: Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen, soweit dadurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (z. B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen) nicht berührt werden und die Anpassung erforderlich ist, um Entwicklungen Rechnung zu tragen, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, organisatorische Anpassungen).

    • Über Änderungen der AGB wird der Teilnehmer in Textform (§ 126b BGB) informiert.

    • Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.

    • Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Teilnehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

gültige Fassung für die Wintersaison 2025 / 2026 und tritt ein ab dem 15.07.2025