Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tennisschule Groß

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Tennisschule Groß (nachfolgend „Tennisschule“) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Kursen, Einzelstunden, Gruppenstunden, Abonnements (Abos), Camps sowie sonstigen Trainingsangeboten (nachfolgend „Teilnehmer“).

  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen gemäß § 305b BGB der Schriftform und haben Vorrang gegenüber diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

  1. Die Anmeldung zu Kursen, Stunden, Abonnements oder Camps erfolgt schriftlich, elektronisch oder mündlich und ist verbindlich.

  2. Mit der Bestätigung durch die Tennisschule kommt der Vertrag zustande (§§ 145 ff. BGB – Angebot und Annahme).

    • Die Bestätigung kann in Textform (§ 126b BGB) oder konkludent erfolgen.

    • Als Bestätigung gilt insbesondere die Aufnahme des Teilnehmers in die von der Tennisschule geführte WhatsApp-Gruppe, in der die Einteilung und Organisation des Trainings für die jeweilige Saison erfolgt. Mit dieser Aufnahme wird der Vertragsschluss verbindlich bestätigt.

  3. Die Kurs- oder Abogebühr ist vor Beginn des Trainings, spätestens jedoch zum ersten Termin, vollständig zu entrichten (§ 271 BGB). Der Platz im Training ist erst nach vollständiger Bezahlung gesichert.

  4. Sämtliche Trainingspreise verstehen sich zuzüglich anfallender Platz- oder Hallenkosten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

    • Ausnahme: Für Clubmitglieder im Sommer sind die Platzkosten bereits im Preis enthalten.

  5. Schriftliche Anmeldungen:
    Wird bei einer schriftlichen Anmeldung über ein Papierformular das Ankreuzfeld „Akzeptieren der AGB“ oder „verbindliche Anmeldung zum Tennistraining“ nicht markiert, so gilt die Anmeldung dennoch als verbindlich, sobald das Formular unterschrieben und an die Tennisschule übermittelt wurde. Mit der Unterschrift und der Übersendung liegt ein konkludentes Verhalten (§ 151 BGB) vor, welches die AGB sowie die verbindliche Teilnahme automatisch bestätigt.

§ 3 Rücktritt, Stornierung und Ersatz

  1. Eine Absage von Trainingseinheiten ist ausschließlich schriftlich und mindestens 72 Stunden vor Beginn der jeweiligen Stunde zulässig.

  2. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer ohne Absage nicht zum Training, wird die Trainingseinheit in voller Höhe berechnet (§ 611a BGB).

  3. Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen.

  4. Der Teilnehmer ist berechtigt, die gebuchte Stunde auf eine dritte Person zu übertragen oder mit der Tennisschule einen Ersatztermin zu vereinbaren.

  5. Abonnements:

    • Bereits gebuchte Abonnements (Abostunden) für die kommende Saison können nicht storniert oder rückgängig gemacht werden (§ 620 BGB).

    • Ein Rücktritt vom Abotraining ist maximal 31 Tage vor Trainingsbeginn möglich. Danach greifen die pauschalen Ausgleichszahlungen.

    • Wird ein Abo nach Anmeldung storniert, sind die anteiligen Hallenkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 % der vereinbarten Abogebühr zu zahlen.

    • Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  6. Gruppenreduzierung:

    • 4er-Training → 3er-Training: 12 % Aufschlag + anteilige Hallenkosten

    • 3er-Training → 2er-Training: 15 % Aufschlag + anteilige Hallenkosten

    • 2er-Training → Einzeltraining: 18 % Aufschlag + anteilige Hallenkosten

    • Einzeltraining → Absage: 50 % der Gebühr + anteilige Hallenkosten

    Die Prozentsätze beziehen sich ausschließlich auf die Trainingsgebühr. Platz- oder Hallenkosten werden zusätzlich berechnet (Ausnahme: Sommer-Clubmitglieder).

  7. Rücktrittsversicherung:
    Der Abschluss einer Seminar- oder Kursrücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen, um sich gegen Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse abzusichern.

    Empfohlene Anbieter:

§ 4 Nachholtermine

  1. Jeder Teilnehmer kann maximal zwei versäumte Trainingseinheiten pro Saison an einem offiziellen Nachholtermin der Tennisschule nachholen.

  2. Im Sommer entstehen keine zusätzlichen Platzkosten.

  3. Im Winter sind die Hallenkosten zusätzlich zu tragen.

  4. Nachholtermine von Einzelstunden können flexibel vereinbart werden, sofern freie Kapazitäten bestehen.

  5. Nachholtermine von Gruppenstunden sind nur möglich, wenn alle Gruppenmitglieder zustimmen und ein freier Termin zur Verfügung steht.

§ 5 Witterung und Ausfallregelung

  1. Fällt Training aufgrund von Krankheit des Trainers oder witterungsbedingter Unbespielbarkeit aus, wird ein Ersatztermin angeboten.

  2. Sommerregelung ohne Hallenabsicherung:

    • Ab 30 Minuten gespielter Zeit: 100 % Berechnung

    • 0–29 Minuten: 50 % Berechnung

3. Maßgeblich ist die tatsächlich durchgeführte effektive Trainingszeit.

§ 6 Haftung und Gesundheit

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

  2. Die Tennisschule haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).

  3. Der Teilnehmer versichert, gesundheitlich zur Teilnahme geeignet zu sein.

  4. Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

§ 7 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Freizeitbetätigungen mit festgelegtem Termin handelt.

§ 8 Verzug und Mahnkosten

  1. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

  2. Zusätzlich wird eine Mahngebühr von 5 € pro Mahnung erhoben.

§ 9 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Schließungen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Soweit möglich, werden Ersatztermine oder Gutschriften angeboten.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich mit Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

§ 12 Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten, der für die vertraglichen Verpflichtungen haftet.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).

  2. Es gilt deutsches Recht.

  3. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Tennisschule (§ 38 ZPO).

  4. Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen. Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird.

Aktuelle Fassung vom 01.01.2026